Anmeldung

Anmeldeprozess

Über unser Anmeldeformular können Erwachsene und Jugendliche sich selbstständig für Unterstützung bei uns anmelden. Bei Jugendlichen müssen die sorgeberechtigten Eltern über die Anmeldung informiert sein.
Bei Kindern erfolgt die Anmeldung über die sorgeberechtigten Eltern.
Auch Kinder- und Hausärzt:innen können uns Klient:innen zuweisen, wofür das Einverständnis der Betroffenen Voraussetzung ist.

Im Anmeldeformular erfassen Sie den Anmeldegrund, den Auftrag (was Sie verändern möchten), Ihre Kontaktdaten, ob Sie eine Therapeut:innenpräferenz haben und welche Termine Sie grundsätzlich einrichten können. Darüber hinaus bitten wir Sie, einen kurzen Fragebogen zu beantworten.

Im Anschluss bearbeiten wir Ihre Anmeldung. Innerhalb einer Woche dürfen Sie eine Rückmeldung von uns erwarten. Wenn wir Ihnen einen Behandlungsplatz anbieten können, werden Sie für die Vereinbarung eines Erstgespräches über unser Online-Booking-Tool freigeschaltet.

Terminvereinbarung

Maske von Medicosearch

Der erste Kontakt mit unserer Praxis erfolgt über unser Anmeldeformular. Im Verlauf werden Sie für die Terminvereinbarung über unser Online-Booking-Tool freigeschaltet und können hier selbstständig Termine vereinbaren, anpassen oder stornieren.

Wichtig: Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, sich mindestens 24 Stunden vor dem Termin abzumelden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen andernfalls den vollen Betrag in Rechnung stellen müssen. Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme.

Terminarten

Hier finden Sie einen Überblick über die verschiedenen Terminarten.

Erstgespräch

Während des ersten Gespräches lernen wir uns gegenseitig kennen. Wir hören Ihnen zu, möchten Ihre Situation verstehen, was Sie zu uns geführt hat und was Sie verändern möchten. Am Ende des Erstgespräches erhalten Sie eine Rückmeldung mit unserer Einschätzung der Situation sowie Empfehlungen zum weiteren Vorgehen, über das wir gemeinsam entscheiden (z.B. diagnostische Abklärung, Psychotherapie, Beratung, medikamentöse Behandlung oder auch Weiterleitung an passendere Anlaufstelle ausserhalb unserer Angebotes).

Ein Erstgespräch dauert i.d.R. 90 Minuten und findet bei Minderjährigen in Anwesenheit mind. eines sorgeberechtigten Elternteils oder eines Vormundes statt.

Bei Erstgesprächen mit Jugendlichen findet während des Erstgespräches immer auch ein Teil ohne die Eltern statt.

Abklärungssitzungen

Wenn eine diagnostische Abklärung stattfinden soll, finden je nach Fragestellung zwei bis fünf Abklärungssitzungen statt. Mögliche Inhalte der Abklärungssitzungen sind:

  • Vertiefung von Themen
  • Anamnesegespräche mit den Eltern bei Kindern und Jugendlichen
  • diagnostische Tests
  • Fragebögen
  • Einholen von Informationen weiterer Personen (wie z.B. Lehrer:innen)

Abklärungssitzungen dauern je nach Fragestellung 50 bis 90 Minuten und finden in einer wöchentlichen bis vierwöchentlichen Frequenz statt.

Auswertungsgespräch

Auf die Abklärungssitzungen folgt das Auswertungsgespräch (50 bis 90 Minuten). Ihr:e Therapeut:in informiert Sie ausführlich über die Ergenisse der diagnostischen Abklärung, die mit Ihnen gemeinsam diskutiert werden. Schliesslich wird gemeinsam besprochen, welches weitere Vorgehen sinnvoll und von Ihnen gewünscht ist z.B. eine Psychotherapie und/oder eine medikamentöse Behandlung.

Psychotherapie

Wenn Sie sich für eine Psychotherapie entscheiden, finden regelmässig Gespräche statt (z.B. alle zwei bis drei Wochen). Diese können mit einer Person alleine und bei Bedarf mit weiteren Personen geplant werden. Das Setting ist flexibel und richtet sich nach Ihren Bedürfnissen (Einzel-, Paar-, Familiensetting). Auf Wunsch können psychotherapeutische Gespräche auch online stattfinden. Die Dauer richtet sich nach dem Setting und umfasst 50-90 Minuten.

Zunächst geht es um die Erarbeitung von Zielen (Was muss erreicht werden, damit die Begleitung nicht mehr nötig ist?). Die Methodik richtet sich nach ihren Bedürfnissen, den Schwerpunkten der Therapeut:innen und Fragestellungen.

Im Verlauf werden Sie und Ihr:e Therapeut:in den therapeutischen Prozess und die therapeutische Beziehung regelmässig reflektieren, um sicherzustellen, dass die Begleitung zielführend ist.

Wenn Sie Ihre Ziele erreicht haben, erfolgt der Abschluss der Behandlung. Vorher bespricht Ihr:e Therapeut:in mit Ihnen, bei welchen Anzeichen eine Wiedervorstellung sinnvoll sein könnte.

Beratung

Eine Beratung umfasst i.d.R. wenige Termine. Dauer und Frequenz sind sehr variabel und abhängig von Ihren Anliegen und Wünschen.

Medikamentöses Informationsgespräch

Bei einigen psychischen Erkrankungen kann eine medikamentöse Behandlung hilfreich sein. Wenn Sie eine medikamenöse Behandlung wünschen oder mehr darüber erfahren möchten, planen wir mit Ihnen ein medikamentöses Informationsgespräch (Dauer 60 Minuten). Das Informationsgespräch findet bei einer ärztlichen Person in unserer Praxis statt. Bei diesem Gespräch informieren wir Sie ausführlich über den Wirkmechanismus, erwünschte Wirkungen und mögliche unerwünschte Nebenwirkungen des Medikamentes. Wir nehmen uns Zeit, Ihre Fragen zu beantworten. Im Anschluss überlegen Sie sich in Ruhe, ob Sie, zusätzlich zu einer Psychotherapie, mit einer medikamentösen Behandlung beginnen möchten.

Vor einer medikamentösen Behandlung melden wir Sie für eine Laboruntersuchung und ggf. ein EKG bei einem Arzt Ihrer Wahl an (z.B. Ihr Hausarzt).

Die Wirksamkeit der Medikation überprüfen wir mit Ihnen während der regelmässigen Psychotherapie.

Nachsorge

Manchmal kann es sinnvoll sein, nach Abschluss einer Psychotherapie eine Nachsorge-Phase zu planen. Auf Wunsch können in grösser werdenden Abständen sog. Follow-up-Termine (Dauer 60 Minuten) angeboten werden. Bei diesen Terminen besprechen wir, inwieweit das Erreichte nachhaltig ist oder sich ggf. Anzeichen für einen Rückfall/Rückschritte zeigen. Die Nachsorge dient der Verfestigung von Fortschritten und der Verhinderung von bzw. frühzeitigen Intervention bei Rückfällen.

Zuweisungen

Kinderärzt:innen, Hausärzt:innen und sonstige Fachpersonen, die Klient:innen zuweisen möchten, bitten wir ebenfalls, unser Anmeldeformular zu nutzen. Sie erhalten im Anschluss eine schrifliche Rückmeldung.

Finanzierung

Die Kostenübernahme kann über verschiedene Wege geschehen:

Krankenkasse – Grundversicherung

Die Kosten werden, unter Berücksichtigung der von Ihnen gewählten Franchise und abzüglich des Selbstbehaltes, von der Grundversicherung übernommen.

Selbstzahlung

Wenn Sie keine Beteiligung der Krankenkasse wünschen, besteht die Möglichkeit, die Kosten für die Behandlung selber zu tragen.

Invalidenversicherung

Die Invalidenversicherung bezahlt Psychotherapien bis zum vollendeten 20. Lebensjahr, wenn die Thearpie unmittelbar der Eingliederung ins Erwerbsleben oder der Behandlung von Geburtsgebrechen dient.

Unfallversicherung

Stehen die Symptome im Zusammen mit einem Unfall, werden die Kosten der Behandlung durch die Unfallversicherung übernommen.

Opferhilfe

Stehen die Symptome im Zusammenhang mit einer Straftat, kann bei der kantonalen Opferhilfe ein Antrag auf Kostenübernahme für die Behandlung gestellt werden.

Tarife

Für ärztlich angeordnete, psychologische Psychotheraphie hat der Regierungsrat in Zürich den provisorischen Tarif auf 2,58 CHF pro Minute festgelegt. Beispielsweise wird eine 50-minütige Therapiesitzung (zuzüglich 10-minütiger Dokumentation der therapeutischen Fachperson) zu 154,80 CHF abgegolten. 

Der Tarif für für ärztliche Psychotherapie beträgt 15,35 CHF pro fünf Minuten. Beispielsweise wird eine 60-minütige Therapiesitzung (zuzüglich 15-minütiger Dokumentation der therapeutischen Fachperson) zu 230,25 CHF abgegolten. 

Psychologische und ärztliche Psychotherapie wird in der Schweiz von der Grundversicherung übernommen (abzüglich Franchise und Selbstbehalt), wenn sie dazu dient, eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. 

Wenn Sie ihre Grundversicherung nicht beanspruchen möchten, können Sie die Kosten selber tragen. Die Tarife für Selbstzahlerleistungen folgen.

Anordnungsmodell

Seit dem 1. Juli 2022 werden Psychotherapien, die von kantonal zugelassenen psychologischen Psychotherapeut:innen durchgeführt werden, von der Grundversicherung übernommen.

Damit eine psychologische Psychotherapie von der Grundversucherung übernommen wird, ist eine ärztliche Anordnung nötig, die zunächst zu 15 Sitzungen Psychotherapie berechtigt.

Nach diesen 15 Sitzungen ist ein Austausch zwischen anordnenden ärztlichen Fachperson und der psychologischen Fachperson notwendig, damit allenfalls 15 weitere Sitzungen ärztlich angeordnet werden können.

Sollte nach diesen 30 Sitzungen auch weiterhin Psychotherapie notwendig sein, bedarf es einer Kostengutsprache der zuständigen Krankenkasse, die dafür wiederum die Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens von der anordnenden ärztlichen Fachperson verlangt.

Da wir ein interdisziplinäres Thearpeut:innenteam aus Psycholog:innen und Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie Erwachsenenpsychiatrie und -psychotherapie sind, laufen diese Formalitäten für Sie unkompliziert und zügig im Hintergrund ab, sodass Sie sich voll und ganz auf Ihren therapeutischen Prozess konzentrieren können.