Mit Psycura Life erweitern wir unser Angebot – hin zu Prävention, Entwicklung und persönlichem Wachstum.
Hier finden Sie Coaching-, Beratungs- und Bildungsangebote, die auf denselben Werten und der Professionalität von Psycura basieren.
Über die untenstehenden Kacheln gelangen Sie direkt zur Website von Psycura Life.
Bitte beachten Sie, dass es sich um nicht kassenpflichtige Leistungen handelt.

Einzelcoaching und ‑beratung

Paarcoaching

Familiencoaching

Weiterführende Begleitung

Supervision & Selbsterfahrung

Vorträge & Workshops

Psychotherapie

Psychotherapie zielt darauf ab, psychisches Leiden zu lindern und die Lebensqualität zu verbessern. 
Wir unterstützen Sie dabei, sich intensiv mit sich und den Faktoren auseinanderzusetzen, die zu Ihrer Belastung beitragen.

Auf diesem Weg können Sie Ihr Erleben und Verhalten besser verstehen, gezielt verändern und Strategien erlernen, um sich selbst wirksam zu unterstützen.

Die Wirksamkeit von Psychotherapie zur Behandlung von psychischen Erkrankungen ist wissenschaftlich gut belegt und allgemein anerkannt.
Wir wissen heute, dass die therapeutische Beziehung zwischen Klient:in und Therapeut:in einer der wichtigsten Wirkfaktoren für den Behandlungserfolg ist.

Psychische und körperliche Erkrankungen sind in internationalen Klassifikationssystemen wie der ICD-10 (International Classification of Diseases) definiert. Wenn die Kriterien für eine psychische Erkrankung erfüllt sind, kann eine entsprechende Diagnose gestellt werden.

Diagnostische Abklärung

In der Medizin verstehen wir unter Diagnostik die Gesamtheit aller Massnahmen, die zur Erkennung (Diagnose) oder zum Ausschluss einer Erkrankung führen. In der Psychiatrie setzt sich eine sorfältige diagnostische Abklärung aus der Anamnese, der Erhebung des psychopathologischen Befundes, der klinischen Beobachtung und bei Bedarf einer körperlichen Untersuchung sowie Test- und Fragebogendiagnostik zusammen.

Eine diagnostische Abklärung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn der Verdacht auf eine bestimmte psychische Erkrankung besteht, der bestätigt oder ausgeschlossen werden soll.
Zum Beispiel kann es sein, dass Eltern oder Lehrpersonen bei einem Kind Unaufmerksamkeit, Konzentrationsschwierigkeiten und körperliche Unruhe beobachten und den Verdacht auf eine Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung (ADHS) äussern, die dann abgeklärt werden soll. Mehr Informationen zu Abklärungen bei Verdacht auf Autismus finden Sie hier.

Ebenso kann es vorkommen, dass Menschen unter bestimmten Symptomen leiden, ohne zu wissen, woher diese stammen, und sich deshalb eine diagnostische Einordnung wünschen. So können Appetitstörungen beispielsweise bei Depressionen, Essstörungen oder Angststörungen auftreten.

Wenn eine Diagnose gestellt werden kann, ermöglicht dies eine gezielte Behandlung, da bekannt ist, welche therapeutischen Ansätze bei welchen Erkrankungen am wirksamsten sind.

Medikamentöse Behandlung

Wenn eine psychische Erkrankung vorliegt, kann in einigen Fällen eine Behandlung mit Medikamenten, sogenannten Psychopharmaka, hilfreich sein.
Zum Beispiel kommen bei mittelgradigen bis schweren depressiven Episoden oder ausgeprägten Angst- und Zwangsstörungen Antidepressiva und bei Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störungen (ADHS) Psychostimulanzien zum Einsatz.

Eine medikamentöse Behandlung setzt immer eine vorgängig sorgfältige Diagnosestellung und körperliche Abklärung voraus und erfolgt in der Regel ergänzend zu einer psychotherapeutischen Behandlung. 

Die medikamentöse Behandlung erfolgt bei einer ärztlichen Fachperson in unserem Team, was für Sie den Vorteil einer unkomlizierten und schnellen Durchführung bietet.

Wegweiser-Sprechstunde

In der Praxis Psycura bieten wir eine sogenannte Wegweiser-Sprechstunde an – ein Erstgespräch, das Ihnen Orientierung und Klarheit über die nächsten Schritte im Hinblick auf Ihre psychische Gesundheit geben soll. Dieses Angebot richtet sich insbesondere an Personen, die bisher noch keinen Kontakt zu psychiatrischen, psychologischen und psychotherapeutischen Fachpersonen hatten und eine erste professionelle Einschätzung wünschen.

Warum bieten wir diese Sprechstunde an?

Es kommt leider immer wieder vor, dass wir aufgrund begrenzter Kapazitäten nicht immer unmittelbar Behandlungsplätze anbieten können. Doch gelegentlich entstehen kurzfristige Lücken, in denen wir Klient:innen eine erste fachliche Orientierung und diagnostische Einschätzung ihrer Situation ermöglichen möchten. Unser Ziel ist es, Ihnen zu helfen, die nächsten Schritte zu planen und besser zu verstehen, welche Unterstützungsmöglichkeiten für Sie passend sind..

Was Sie in der Wegweiser-Sprechstunde erwartet:

Eine erste Einschätzung Ihrer aktuellen Situation und eine mögliche diagnostische Einordnung.
Eine Klärung, ob der Verdacht auf eine psychische Erkrankung vorliegt.
Empfehlungen zu weiteren diagnostischen oder therapeutischen Schritten.

Was nicht erfolgt:

Es handelt sich um ein einmaliges Erstgespräch – eine anschliessende Therapie kann in der Regel nicht angeboten werden. 
Es werden keine Medikamente verschrieben, keine Rezepte oder Arztzeugnisse ausgestellt.
Keine unmittelbare therapeutische Behandlung.

Nach dem Gespräch erhalten Sie einen kurzen Bericht, der die wesentlichen Aspekte zusammenfasst, sodass Sie eine informierte Entscheidung über Ihre nächsten Schritte treffen können.

Kostenübernahme: 

Die Kosten für die Wegweiser-Sprechstunde werden von der Krankenkasse übernommen. 

Wichtiger Hinweis: 

Die Wegweiser-Sprechstunde ist nicht als Notfallsprechstunde gedacht. Bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung, Symptomen mit veränderter Wahrnehmung oder anderen Notfällen, bitten wir Sie dringend, direkt die Notfalldienste der Stadt Zürich zu kontaktieren.
Die Wegweiser-Sprechstunde ist kein Ersatz für eine langfristige psychotherapeutische Begleitung. 

Beratung von schwangeren Jugendlichen

Wir bieten zudem psychiatrische und psychologische Abklärungen und Beratungen für schwangere Jugendliche, einschliesslich des obligatorischen Beratungsgesprächs für Jugendliche unter 16 Jahren, sowie für deren Angehörige an.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich.

Fallbeurteilungen zur Fortführung psychologischer Psychotherapie nach der 30. Sitzung

Seit dem 1. Juli 2022 werden Psychotherapien, die von kantonal zugelassenen psychologischen Psychotherapeut:innen durchgeführt werden, von der Grundversicherung übernommen.

Damit eine psychologische Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen wird, ist eine ärztliche Anordnung nötig, die zunächst zur Durchführung von 15 Sitzungen Psychotherapie berechtigt.

Nach diesen 15 Sitzungen ist ein Austausch zwischen anordnenden ärztlichen Fachperson und der psychologischen Fachperson notwendig, damit allenfalls 15 weitere Sitzungen ärztlich angeordnet werden können.

Sollte nach diesen 30 Sitzungen auch weiterhin Psychotherapie notwendig sein, bedarf es einer Kostengutsprache der zuständigen Krankenkasse, die dafür wiederum eine Fallbeurteilung verlangt, welche von Psychiater:innen durchgeführt wird. Ziel ist es, eine fachlich fundierte Einschätzung zu ermöglichen, die sowohl den behandelnden Psycholog:innen als auch den Klient:innen zugutekommt. 

Da wir ein interdisziplinäres Therapeut:innenteam aus Psycholog:innen und Psychiater:innen sind, laufen diese Formalitäten für unsere internen Klient:innen unkompliziert und zügig im Hintergrund ab, sodass Sie sich ganz auf Ihren therapeutischen Prozess konzentrieren können.

Für externe Psycholog:innen bieten wir ebenfalls gerne Fallbeurteilungen an, sofern entsprechende Kapazitäten vorhanden sind.

Weitere Informationen zum Ablauf der Fallbeurteilung, zu den benötigten Unterlagen und zu den organisatorischen Schritten finden Sie hier.

Online-Angebot

Wir bieten unser Angebot auch online per Video an. Inhaltlich und qualitativ bestehen keine Unterschiede zu einer Begleitung vor Ort in der Praxis.

Online-Sitzungen ermöglichen eine ortsunabhängige Teilnahme und können die Vereinbarkeit mit beruflichen, schulischen oder familiären Verpflichtungen erleichtern. Auch bei vorübergehendem Ortswechsel oder eingeschränkter Mobilität kann eine kontinuierliche Begleitung sichergestellt werden.

Die Gespräche finden über eine datenschutzkonforme Video-Plattform statt. Voraussetzung sind eine stabile Internetverbindung sowie ein ruhiger, ungestörter Raum.

Ob eine Behandlung online sinnvoll und möglich ist, klären wir gemeinsam im Erstgespräch.

Wichtiger Hinweis:
Bei akuten Krisensituationen oder erhöhter Eigen- oder Fremdgefährdung ist eine persönliche Vorstellung erforderlich. Bestimmte diagnostische Abklärungen, insbesondere standardisierte Leistungsabklärungen, setzen ebenfalls eine Konsultation vor Ort voraus.