Anmeldung
Anmeldeprozess
Über unser Anmeldeformular können Erwachsene und Jugendliche sich selbstständig für Unterstützung bei uns anmelden. Bei Jugendlichen müssen die sorgeberechtigten Eltern über die Anmeldung informiert sein.
Bei Kindern erfolgt die Anmeldung über die sorgeberechtigten Eltern.
Auch Kinder- und Hausärzt:innen bzw. externe Psycholog:innen (für eine Fallbeurteilung nach der 30. Sitzung) können uns Klient:innen per E-Mail zuweisen, wofür das Einverständnis der Betroffenen Voraussetzung ist.
Im Anmeldeformular erfassen Sie Ihre Kontaktdaten sowie den Anmeldegrund und erhalten daraufhin einen digitalen Anmeldefragebogen per Mail.
Im Anschluss bearbeiten wir Ihre Anmeldung. Innerhalb einer Woche dürfen Sie eine Rückmeldung von uns erwarten. Wenn wir Ihnen einen Behandlungsplatz anbieten können, erhalten Sie eine Einladung zu einem Erstgespräch.
Aufgrund von Schwierigkeiten bei der Abrechnung können wir vorerst leider keine weiteren Behandlungen anbieten, die über die Invalidenversicherung (IV) oder die Unfallversicherung finanziert werden.
Terminvereinbarung
Der erste Kontakt mit unserer Praxis erfolgt über unser Anmeldeformular.
Wenn wir Ihnen einen Behandlungsplatz anbieten können, erhalten Sie eine Einladung zu einem Erstgespräch.
Wichtig: Wenn Sie ein von Ihnen bestätigtes Erstgespräch nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, sich mindestens 48 Stunden vor dem Termin (bei Folgeterminen 24 Stunden vorher) abzumelden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen andernfalls die reservierte Zeit in Rechnung stellen müssen. Bitte beachten Sie, dass sich die Fristen auf Werktage beziehen (ausgenommen gesetzliche Feiertage). Beispiel: Ein Erstgespräch an einem Montag um 10:00 Uhr muss spätestens bis zum vorhergehenden Donnerstag um 10:00 Uhr abgesagt werden, damit keine Kosten entstehen.
Terminarten
Hier finden Sie einen Überblick über die verschiedenen Terminarten.
Erstgespräch
Während des ersten Gespräches lernen wir uns gegenseitig kennen. Wir hören Ihnen zu, möchten Ihre Situation verstehen, was Sie zu uns geführt hat und was Sie verändern möchten. Am Ende des Erstgespräches erhalten Sie eine Rückmeldung mit unserer Einschätzung der Situation sowie Empfehlungen zum weiteren Vorgehen, über das wir gemeinsam entscheiden (z.B. diagnostische Abklärung, Psychotherapie, Beratung, medikamentöse Behandlung oder auch Weiterleitung an passendere Anlaufstelle ausserhalb unserer Angebotes).
Ein Erstgespräch dauert i.d.R. 90 Minuten und findet bei Minderjährigen in Anwesenheit mind. eines sorgeberechtigten Elternteils oder eines Vormundes statt.
Bei Erstgesprächen mit Jugendlichen findet während des Erstgespräches immer auch ein Teil ohne die Eltern statt.
Abklärungssitzungen
Wenn eine diagnostische Abklärung stattfinden soll, finden je nach Fragestellung zwei bis fünf Abklärungssitzungen statt. Mögliche Inhalte der Abklärungssitzungen sind:
- Vertiefung von Themen
- Anamnesegespräche mit den Eltern bei Kindern und Jugendlichen
- diagnostische Tests
- Fragebögen
- Einholen von Informationen weiterer Personen (wie z.B. Lehrer:innen)
Abklärungssitzungen dauern je nach Fragestellung 50 bis 90 Minuten und finden in einer wöchentlichen bis vierwöchentlichen Frequenz statt.
Auswertungsgespräch
Auf die Abklärungssitzungen folgt das Auswertungsgespräch (50 bis 90 Minuten). Ihr:e Therapeut:in informiert Sie ausführlich über die Ergenisse der diagnostischen Abklärung, die mit Ihnen gemeinsam diskutiert werden. Schliesslich wird gemeinsam besprochen, welches weitere Vorgehen sinnvoll und von Ihnen gewünscht ist z.B. eine Psychotherapie und/oder eine medikamentöse Behandlung.
Psychotherapie
Wenn Sie sich für eine Psychotherapie entscheiden, finden regelmässig Gespräche statt (z.B. alle zwei bis drei Wochen). Diese können mit einer Person alleine und bei Bedarf mit weiteren Personen geplant werden. Das Setting ist flexibel und richtet sich nach Ihren Bedürfnissen (Einzel-, Paar-, Familiensetting). Auf Wunsch können psychotherapeutische Gespräche auch online stattfinden. Die Dauer richtet sich nach dem Setting und umfasst 50-90 Minuten.
Zunächst geht es um die Erarbeitung von Zielen (Was muss erreicht werden, damit die Begleitung nicht mehr nötig ist?). Die Methodik richtet sich nach ihren Bedürfnissen, den Schwerpunkten der Therapeut:innen und Fragestellungen.
Im Verlauf werden Sie und Ihr:e Therapeut:in den therapeutischen Prozess und die therapeutische Beziehung regelmässig reflektieren, um sicherzustellen, dass die Begleitung zielführend ist.
Wenn Sie Ihre Ziele erreicht haben, erfolgt der Abschluss der Behandlung. Vorher bespricht Ihr:e Therapeut:in mit Ihnen, bei welchen Anzeichen eine Wiedervorstellung sinnvoll sein könnte.
Beratung
Eine Beratung umfasst i.d.R. wenige Termine. Dauer und Frequenz sind sehr variabel und abhängig von Ihren Anliegen und Wünschen.
Medikamentöses Informationsgespräch
Bei einigen psychischen Erkrankungen kann eine medikamentöse Behandlung hilfreich sein. Wenn Sie eine medikamenöse Behandlung wünschen oder mehr darüber erfahren möchten, planen wir mit Ihnen ein medikamentöses Informationsgespräch (Dauer 60 Minuten). Das Informationsgespräch findet bei einer ärztlichen Person in unserer Praxis statt. Bei diesem Gespräch informieren wir Sie ausführlich über den Wirkmechanismus, erwünschte Wirkungen und mögliche unerwünschte Nebenwirkungen des Medikamentes. Wir nehmen uns Zeit, Ihre Fragen zu beantworten. Im Anschluss überlegen Sie sich in Ruhe, ob Sie, zusätzlich zu einer Psychotherapie, mit einer medikamentösen Behandlung beginnen möchten.
Vor einer medikamentösen Behandlung melden wir Sie für eine Laboruntersuchung und ggf. ein EKG bei einem Arzt Ihrer Wahl an (z.B. Ihr Hausarzt).
Die Wirksamkeit der Medikation überprüfen wir mit Ihnen während der regelmässigen Psychotherapie.
Zuweisungen
Kinderärzt:innen, Hausärzt:innen und sonstige Fachpersonen, die Klient:innen zuweisen möchten, bitten wir aus datenschutzrechtlichen Gründen um Zustellung eines Zuweisungsschreibens per Mail an psycura@hin.ch.
Für die Bearbeitung der Zuweisung benötigen wir zwingend eine Mailadresse und Mobilnummer der zugewiesenen oder einer sorgeberechtigten Person, Schilderung der Situation und einen Auftrag.
Fallbeurteilungen nach der 30. Sitzung
Je nach Kapazitäten bieten wir in unserer Praxis gerne Fallbeurteilungen zur Fortführung psychologischer Psychotherapie nach der 30. Sitzung bei einer Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie an.
Schreiben Sie uns dafür bitte eine E-Mail an psycura@hin.ch.
Bitte beachten Sie, dass wir darüber hinaus aus Kapazitätsgründen keine psychiatrische Begleitung übernehmen. Das bedeutet, dass wir nicht als Ansprechpartnerin für medikamentöse Fragestellungen oder Behandlungen zur Verfügung stehen können.
Damit wir prüfen können, ob wir die Fallbeurteilung durchführen können, benötigen wir von Ihnen folgende Angaben:
- Vor- und Nachname sowie Geburtsdatum der Indexperson
- Bei Indexpersonen < 18 Jahren: Mobilnummer und E-Mail-Adresse einer sorgeberechtigten Kontaktperson
- Eine kurze Skizzierung der aktuellen Situation
Um bei vorhandenen Kapazitäten die Fallbeurteilung planen zu können, brauchen wir ausserdem vorgängig:
- Den psychologischen Teil des Berichtes mit genauer Diagnose, auf deren Grundlage die psychologische Psychotherapie erfolgt sowie konkreter Angabe zu Zielen, Setting, Prognose und Dauer der psychologischen Psychotherapie
- Die unterschriebene Schweigepflichtentbindung, sodass der Austausch zwischen Psycholog:in und Fachärzt:in stattfinden kann
Ablauf der Fallbeurteilung:
1. Nach Erhalt der o.g. Unterlagen nehmen wir mit der Familie Kontakt auf, um ein Gespräch in unserer Praxis zu vereinbaren.
2. Im Anschluss an das Gespräch erfolgt bei Bedarf ein kurzer telefonischer Austausch zwischen Psycholog:in und Fachärzt:in.
3. Es erfolgt die Erstellung des ärztlichen Teils des Berichtes, der anschliessend an die/den behandelnd:e Psycholog:in retourniert wird.
4. Falls Rückfragen seitens der Krankenkasse auftreten, bitten wir um Ihre Stellungnahme zu den offenen Punkten, bevor wir eine Rückmeldung an die Krankenkasse verfassen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!
Finanzierung und Tarife
Die Kostenübernahme kann über verschiedene Wege geschehen:
Krankenkasse – Grundversicherung
Psychologische und ärztliche Psychotherapie wird in der Schweiz von der Grundversicherung übernommen (abzüglich Franchise und Selbstbehalt), wenn sie dazu dient, eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.
Invalidenversicherung
Die Invalidenversicherung bezahlt Psychotherapien bis zum vollendeten 20. Lebensjahr, wenn die Thearpie unmittelbar der Eingliederung ins Erwerbsleben oder der Behandlung von Geburtsgebrechen dient.
Unfallversicherung
Stehen die Symptome im Zusammen mit einem Unfall, werden die Kosten der Behandlung durch die Unfallversicherung übernommen.